Wenn Langzeitarbeitslose Pflichten vernachlässigen, dürfen Bezüge nur um 30 Prozent gekürzt werden.
ORTENAU (ddn). Die Spielräume der Kommunalen Arbeitsförderung sind auch im 15. Jahr ihres Bestehens überschaubar. Wesentlich dazu beigetragen hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Möglichkeit finanzieller Sanktionen stark einschränkt, wenn ...