Kommt noch ein Gutachten?

Hans-Bunte-Fall: Verteidiger kritisieren Sachverständigen / Opfer soll noch einmal gehört werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Seit Dienstag wird der Hans-Bunte-Fall...utzmaßnahmen im Paulussaal verhandelt.  | Foto: Ingo Schneider
Seit Dienstag wird der Hans-Bunte-Fall wegen der Corona-Schutzmaßnahmen im Paulussaal verhandelt. Foto: Ingo Schneider

FREIBURG. Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung beim Hans-Bunte-Areal hat eine Verteidigerin ein neues Gutachten gefordert. Es geht um die Frage, wann das Opfer durch die Wirkung von Alkohol und einer Ecstasy-Pille nicht mehr handlungsfähig war. Mehrere Anwälte kritisieren die Aussagen zu diesem Punkt im vorliegenden Bericht des Gutachters. Richter Stefan Bürgelin teilte am Mittwoch auch mit, dass das Opfer ein zweites Mal aussagen soll. Es geht dabei um die Folgen der Tat für die Frau.

Mittlerweile ist die Jugendkammer des Landgerichts beim 36. Verhandlungstag in dem Verfahren angekommen. Der Prozess musste vom Gerichts- in den Paulussaal umziehen, damit die Corona-Vorgaben eingehalten werden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel