Krank und schuldunfähig, aber keine Gefahr für die Allgemeinheit

Das Freiburger Landgericht lehnt die Unterbringung eines psychisch erkrankten 72-Jährigen aus einer Freiburger Umlandgemeinde in psychiatrischer Klinik ab.  

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Psychisch Erkrankte tun sich mitunter schwer, die Wohnung in Ordnung zu halten.   | Foto: Markcarper/Fotolia
Psychisch Erkrankte tun sich mitunter schwer, die Wohnung in Ordnung zu halten. Foto: Markcarper/Fotolia
FREIBURG. Abgelehnt hat das Freiburger Landgericht am Montag den Antrag der Staatsanwaltschaft, einen psychisch erkrankten 72-Jährigen aus einer Umlandgemeinde wegen seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Die Entscheidung ist nach zwei Verhandlungstagen gegen den an einer schizoaffektiven Störung leidenden und deshalb schuldunfähigen Rentner ...

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