Krank und schuldunfähig, aber keine Gefahr für die Allgemeinheit
Das Freiburger Landgericht lehnt die Unterbringung eines psychisch erkrankten 72-Jährigen aus einer Freiburger Umlandgemeinde in psychiatrischer Klinik ab.
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FREIBURG. Abgelehnt hat das Freiburger Landgericht am Montag den Antrag der Staatsanwaltschaft, einen psychisch erkrankten 72-Jährigen aus einer Umlandgemeinde wegen seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Die Entscheidung ist nach zwei Verhandlungstagen gegen den an einer schizoaffektiven Störung leidenden und deshalb schuldunfähigen Rentner ...