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Kretschmann lehnt Bienen-Begehren ab b

Jens Schmitz
  • Mi, 09. Oktober 2019
    Südwest

Ministerpräsident findet das Pauschalverbot von Pestiziden in Schutzgebieten in der geplanten Form inakzeptabel.

STUTTGART. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich klar gegen das Artenschutz-Volksbegehren "Rettet die Bienen" ausgesprochen. "Das geht so nach unserer Ansicht auf gar keinen Fall", erklärte er in der wöchentlichen Pressekonferenz der Landesregierung. Bis nächste Woche sollen die zuständigen Ministerien sich auf einen alternativen Kurs einigen.

Das Volksbegehren habe zwar ein richtiges Anliegen. Der umstrittene Paragraph 34 des Gesetzentwurfs der Initiatoren, der ein Pauschalverbot von Pestiziden in Schutzgebieten fordert, sei aber in seiner jetzigen Form inakzeptabel. Daran ändere auch die Möglichkeit von Ausnahmen nichts, die der Vorschlag des Volksbegehrens ausdrücklich vorsieht.

Die Regierung habe unter anderem deshalb so lange zu einer Positionierung gebraucht, so Kretschmann, weil geprüft werden musste, ob solche Ausnahmen machbar und praktikabel seien. "Das Zwischenergebnis ist: Das ist nicht der Fall", sagte der Ministerpräsident. "Man kann diesen Gesetzentwurf nicht über ein globales Ausnahmeregime sozusagen heilen; das ist nach Stand der Dinge nicht möglich und nicht umsetzbar und auch nicht sinnvoll." Ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche Baden-Württembergs liege in Schutzgebieten, erklärte Kretschmann. Dazu gehörten auch Landschaftsschutzgebiete, die ebenfalls unter das Votum des Volksbegehrens fielen. "Das hätte dramatische Folgen für Tausende von ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben."

Die zuständigen Ministerien seien derzeit damit beschäftigt, eine Alternative zu erarbeiten, erklärte der Ministerpräsident unter Anspielung auf die Ressorts von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und Agrarminister Peter Hauk (CDU). "Ich hoffe, dass wir dann bis nächste Woche da Ergebnisse haben." Mit den Initiatoren des Begehrens und den Naturschutzverbänden gebe es ebenfalls Gespräche.

Der Text des Volksbegehrens kann nicht mehr geändert werden. Sollten bei der laufenden Sammlung genügend Unterschriften zusammenkommen, muss der Landtag darüber abstimmen. Wenn er ablehnt, kommt es zur Volksabstimmung – zu dieser könnte die Regierung aber einen Gegenentwurf vorlegen. Möglich wäre auch, dass der Landtag das Gesetz annimmt und anschließend durch Ausführungsbestimmungen oder sogar eine Novelle modifiziert.

Ressort: Südwest

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