Kritiker der Freiburger Landeserstaufnahmestelle erzielen Teilerfolg
Das oberste Verwaltungsgericht des Landes stellt fest, dass die Hausordnung der Freiburger Landeserstaufnahmestelle (LEA) zum Teil ungültig war. Seit Dezember gelten neue Regeln.
Der Verwaltungsgerichtshof hat einer Klage ehemaliger Bewohner der LEA stattgegeben. Symbolbild. Foto: Uli Deck (dpa)
Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat dem Normenkontrollantrag zweier ehemaliger Bewohner der ...