Bisher erlaubte die Baunutzungsverordnung Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen als Ausnahme. Die Grenze bei dem Begriff "Ausnahme" zu ziehen, gestaltete sich aber schwierig.
Mit dem Satzungsbeschluss des neuen Bebauungsplans Ritterstraße Nordwest hat der Gemeinderat für Betreiber von ...