Urteil

Kurtaxesatzung der Gemeinde Rust ist nichtig

Ruster Beherbergungsbetrieb bekommt Recht vom Freiburger Verwaltungsgericht. Die Gemeinde muss drei Viertel der Kosten zahlen, die Klägerin ein Viertel.  

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Der Vorsitzende des Tourismusvereins  Paul Moraweck   | Foto: kam
Der Vorsitzende des Tourismusvereins Paul Moraweck Foto: kam
RUST (BZ). Weil keine ordnungsgemäße Kalkulationsbasis vorliegt, ist die vor rund drei Jahren beschlossene Kurtaxesatzung der Gemeinde Rust von Beginn an unwirksam, schreibt der Tourismusverein Rust (TVR) in einer Pressemitteilung. Bestätigt sieht er sich durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27. ...

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