Ruster Beherbergungsbetrieb bekommt Recht vom Freiburger Verwaltungsgericht. Die Gemeinde muss drei Viertel der Kosten zahlen, die Klägerin ein Viertel.
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RUST (BZ). Weil keine ordnungsgemäße Kalkulationsbasis vorliegt, ist die vor rund drei Jahren beschlossene Kurtaxesatzung der Gemeinde Rust von Beginn an unwirksam, schreibt der Tourismusverein Rust (TVR) in einer Pressemitteilung. Bestätigt sieht er sich durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27. ...