Kurzer Prozess mit Drogendealern

BZ-Plus Bewaffneter, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

OFFENBURG. In der Anklage von Staatsanwalt Jochen Wiedemann war zwei Drogendealern ein bewaffneter, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen worden. Dem Duo aus dem Offenburger Raum ist vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Offenburg ein "kurzer Prozess" gemacht worden – was auch an den Geständnissen der beiden Dealer lag.

Das Gesetz sieht für den Anklagepunkt eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Dass daraus ein minder schwerer Fall entstand und damit das Strafmaß erheblich niederer angesetzt wurde, lag insbesondere an der Kooperation der beiden. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel