Steuer
Lahr darf Wettbüros nicht mehr besteuern – und muss zurückzahlen
Mi, 08. Mai 2024, 15:00 Uhr
Lahr
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Lahrer Besteuerung von Wettbüros unzulässig. Es war die bundesweit letzte derartige Steuer. Die Stadt hat bereits 160.000 Euro zurückgezahlt.
Im Jahresschnitt lag der Anteil der Wettbürosteuer an der Vergnügungssteuer bei rund 120.000 Euro. Das teilt die Stadtverwaltung auf BZ-Anfrage mit. Diese Steuereinnahmen fehlen künftig also im Lahrer Stadtsäckel.
Mit der Entscheidung der Ungültigkeit der Lahrer Besteuerung wurden Steuerrückzahlungen ...