Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Doch der Ausbau des Systems stockt. Nun ergreift das Kultusministerium eine Maßnahme, die zu Kontroversen führen dürfte.
Ab 2026 haben bundesweit die Eltern aller neu in die Schule kommenden Kinder einen Anspruch auf 40 Stunden Bildung und Betreuung pro Woche für ihre Grundschüler. Sie können das Angebot auch ausschlagen. Um den Anspruch erfüllen zu können, müssen die Kommunen als Schulträger entsprechende Angebote machen. Das geht nur, wenn wesentlich mehr Schulen als bisher ...