Die baden-württembergischen Landräte lassen nicht locker: Hatten sie im Juli eine Arbeitspflicht für Geflüchtete gefordert, so sollen nun Arbeitsverbote aufgehoben werden.
Eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge gibt es längst – das wissen auch die Landräte. Allerdings nur auf dem Papier. So heißt es im Asylbewerberleistungsgesetz, dass arbeitsfähige Asylbewerber "zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet sind." Dafür bekommen sie 80 Cent je Stunde. Allerdings gibt es nur wenige ...