Account/Login

BZ-Card – Reise

Lassen Sie sich faszinieren von den SchUM-Städten Speyer und Worms!

  • Mi, 19. Januar 2022, 14:36 Uhr
    BZ-Card Reisen

Gehen Sie auf Spurensuche jüdischen Lebens in den SchUM-Städten Speyer und Worms bei einer Leserfahrt am 2. März. Mit Ihrer BZ-Card kommen Sie in den Genuss des Vorteilspreises.

Die Synagoge in Worms  | Foto: Stadtarchiv Worms
Die Synagoge in Worms Foto: Stadtarchiv Worms
Die jüdischen Gemeinden in Speyer, Worms und Mainz bildeten im Mittelalter als sogenannte SchUM-Städte einen Verbund, der Kultur, Religion und Rechtsprechung der mittel- und osteuropäischen Juden maßgeblich beeinflusste. Seit 2021 gehören die Spuren jüdischen Lebens am Rhein zum Unesco-Welterbe. Eine Leserfahrt am 2. März 2022 (Mittwoch) führt nach Speyer und Worms. Bei einer Führung durch Speyer besichtigen Sie die Überreste der Synagoge von 1104, des ältesten Zeugnisses jüdischer Sakralarchitektur nördlich der Alpen, und die mehr als 900 Jahre alte Mikwe, das jüdische Ritualbad. Ihr Besuch in Worms widmet sich dem mittelalterlichen Judenviertel. Die originalgetreue Wiederbebauung der Judengasse ermöglicht es dabei, ebenso wie der Besuch im Jüdischen Museum, lebendig in die einstige Atmosphäre einzutauchen. All dies, die Busfahrt ab/bis Freiburg oder Herbolzheim, ein Mittagessen und die Reisebegleitung sind mit BZ-Card für 89,90 Euro pro Person inklusive (regulär: 99,90 Euro).
Buchung und Detailinfos: online unter bz-card.de/unterwegs, Tel. 0800/222422440 (gebührenfrei, Mo–Fr 9–17 Uhr, "chrono tours")

Veranstalter: chrono tours GmbH, Ebertplatz 14–16, 50668 Köln

Ressort: BZ-Card Reisen

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mo, 24. Januar 2022: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel