Leinenzwang im Rebberg

Neue Polizeiordnung verbietet auch das Füttern von Wasservögeln / Kinder dürfen lärmen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das ist künftig nicht mehr möglich: Au...und Klaus Storz, muss  an die Leine.    | Foto: Archivfoto: Julia Heinrich
Das ist künftig nicht mehr möglich: Auch Elko, der Hund der Rebhüter Elke und Klaus Storz, muss an die Leine. Foto: Archivfoto: Julia Heinrich

WEIL AM RHEIN-ÖTLINGEN. Ab Juni müssen Hunde in den Rebbergen voraussichtlich an die Leine. Dies sieht die neue "Polizeiliche Umweltschutzverordnung" der Stadt vor, die der Gemeinderat allerdings im Mai noch verabschieden muss. Der Ortschaftsrat Ötlingen stimmte der Verordnung am 18. April zu. Vor allem den Leinenzwang in den Rebbergen begrüßten die Räte und auch einige Bürger, die zur Sitzung gekommen waren.

Die Verordnung sei zuletzt im Jahr 1998 geändert worden, um sie an die neue Eurowährung anzupassen, nun müsse sie inhaltlich überarbeitet werden, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel