Lieber nicht zu übereifrig sein
Einer für alle: WEG-Beiräte haften mit ihrem Vermögen für Fehler und sollten daher nur vorgeschriebene Tätigkeiten wahrnehmen.
Monika Hillemacher
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Fast jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat einen Beirat. Ihm gehören auch Eigentümer an. Sie gucken dabei dem Hausverwalter über die Schulter. Praktisch fungiert das Gremium als Auge und Ohr der Miteigentümer. Die Beiratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Trotzdem haften sie finanziell für Fehler. Sorgfalt und eine Versicherung mindern das Haftungsrisiko.
Die Aufgaben des Beirats sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. "In Paragraf 29 steht: den Verwalter unterstützen sowie den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen", erläutert der Anwalt Kai-Peter Breiholdt aus Berlin das Tätigkeitsfeld....