Lippsgrube kann überbaut werden

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WEIL AM RHEIN (db). Der Gemeinderat hat der erneuten Offenlegung der inhaltlich überarbeiteten Änderung des Bebauungsplans "Rheinvorland I" als Industriegebiet im Stadtteil Haltingen zugestimmt. Die neuen Festsetzungen erlauben den Bauträgern und Investoren die Lagerung von Gütern sowie den Bau von leichten Hallen, sofern die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Der Rheinuferweg für Radfahrer und Fußgänger wurde in Abstimmung mit der Stadt und der Rheinhafengesellschaft im zeichnerischen Teil des Rechtsplans. ...

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