Grundsteuer

Lörrach erhebt keine Grundsteuer C für unbebaute baureife Grundstücke

Die Grundsteuer C soll Baulücken verhindern. Die Lörracher SPD-Fraktion beantrage, die Einführung der Steuer zu prüfen.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Baulücken wie in der Basler Straße (Ar... C für unbebaute baureife Grundstücke.  | Foto: Peter Gerigk
Baulücken wie in der Basler Straße (Archivbild) verhindern, ist das Ziel der Grundsteuer C für unbebaute baureife Grundstücke. Foto: Peter Gerigk

Lörrach bekommt derzeit keine Grundsteuer C für unbebaute baureife Grundstücke. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, die Einführung zu prüfen. Als der Gemeinderat das im November 2024 abgelehnt hatte, vereinbarte er mit der Stadtverwaltung, die rechtlichen und praktischen Grundlagen im Jahr 2025 zu klären. Der Gemeinderat lehnte die Einführung nun einstimmig ab, nicht nur wegen des hohen Verwaltungsaufwands, sondern auch, weil es zwar Einnahmen aus der Grundsteuer C geben würde, die Stadt dann jedoch den Hebesatz für die Grundsteuer B senken müsste. Denn die Grundsteuer soll aufkommensneutral erhoben werden. Günter Schlecht (SPD) schlug vor, die Gerichtsurteile über die Einsprüche gegen die Grundsteuer B abzuwarten und dann neu darüber zu diskutieren.

Schlagworte: Günter Schlecht
Zeitungsartikel herunterladen Fehler melden

Weitere Artikel