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Urteil

Lörracher Gericht kam einem 30-Jährigen aus Grenzach-Wyhlen die Erpressung nicht nachweisen

Thomas Loisl Mink
  • Di, 07. September 2021, 08:57 Uhr
    Grenzach-Wyhlen

BZ-Plus Das Lörracher Schöffengericht verurteilt einen 30-Jährigen wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe. Für die Erpressung, für die er angeklagt war, fehlen die Beweise.

Das Amtsgericht verhandelte eine Anklage, die auch auf einem Chat basierte.  | Foto: Daniel Gramespacher
Das Amtsgericht verhandelte eine Anklage, die auch auf einem Chat basierte. Foto: Daniel Gramespacher
Ein Chat brachte die Polizei darauf, ein heute 30-Jähriger habe vor drei Jahren andere wegen Schulden aus einem Drogengeschäft erpresst. Wegen räuberischer Erpressung stand er nun in Lörrach vor Gericht. Doch weil es sein konnte, dass die Schulden aus einem Darlehen stammten und die Drohungen des Angeklagten nichts bewirkt hatten, wurde er ...

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