Berufungsprozess

Lörracher Raserprozess: Urteil bleibt bei zwei Jahren auf Bewährung

BZ-Abo Ein betrunkener Raser verursacht auf der A5 einen Unfall mit Todesfolge. Auch im Berufungsprozess wird er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Auch ein Fehler des Opfers sorgt für das milde Urteil.  

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Der Angeklagte im Lörracher Raserprozess ist im Berufungsprozess zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro verurteilt worden. Das entschieden Richterin Kathrin Schenk und zwei Schöffen am Landgericht Freiburg am Montag. Der Angeklagte hatte am 16. August 2023 betrunken auf der A5 bei Efringen-Kirchen ...

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Schlagworte: Kathrin Schenk, Lörracher Raserprozess

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