London will Verträge brechen

Ein neues Gesetz soll das einseitige Aufkündigen von Brexit-Vereinbarungen möglich machen / Premier Johnson: Nicht rechtswidrig.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Boris Johnson will das Nordirland-Prot...#8211; die Empörung hierüber ist groß.  | Foto: Aaron Chown (dpa)
Boris Johnson will das Nordirland-Protokoll des Brexit-Vertrags „trivial anpassen“– die Empörung hierüber ist groß. Foto: Aaron Chown (dpa)

. Nach monatelangen Drohungen hat die britische Regierung am Montag ein neues Gesetz vorgelegt, das es ihr ermöglichen soll, zentrale Bestandteile ihres Brexit-Vertrags mit Brüssel ohne Zustimmung der EU außer Kraft zu setzen. Die Gesetzesvorlage soll London eine juristische Handhabe zur einseitigen Tilgung vertraglicher Vereinbarungen verschaffen, die Premierminister Boris Johnson persönlich mit der Europäischen Union getroffen hat. Die Reaktionen sind heftig.

Großbritanniens Oppositionsparteien, etliche konservative Abgeordnete und führende Rechtsvertreter im Land sehen in der Gesetzesinitiative einen mutwilligen "Bruch internationaler Verträge" durch ihre Regierung. Sie fürchten, dass die EU nicht nur mit entsprechenden rechtlichen Schritten reagieren wird, sondern einen Handelskrieg ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel