VGH Mannheim
Mann lehnt Händeschütteln mit Frauen ab - keine Einbürgerung

Ein Muslim, der aus religiösen Gründen Frauen nicht die Hand gibt, erhält nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies hat der VGH entschieden. Dem Fall kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu.
Mit dem Entscheid wurde der Einbürgerungsantrag eines Libanesen abgelehnt. Die Einstellung des Mannes gewährleiste nicht, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordne, teilte das Gericht am Freitag mit. Zuvor hatte der Mann gegen die Ablehnung seines Antrags durch ein Landratsamt erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt.
Wer aufgrund einer "fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung" einen Händedruck ablehne, weil er ...
Wer aufgrund einer "fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung" einen Händedruck ablehne, weil er ...