Mann wird für Betrug an Seniorin zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
Ein Mann aus dem Oberen Wiesental hat sich 10.800 Euro von einer Seniorin erschlichen. Gegen ein Urteil des Schönauer Amtsgerichts legt er Berufung ein. Das Landgericht Waldshut reduziert die Bewährungsstrafe auf drei Monate.
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Im Februar 2024 wurde ein 29-jähriger Mann aus einer Gemeinde des Oberen Wiesentals vom Amtsgericht Schönau wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte sowie zu einer Geldauflage von 1000 Euro und zur Rückerstattung von 10.800 Euro an eine Geschädigte verurteilt. ...