Marihuana-Pflanze als Hasenfutter

BZ-Plus 33-Jähriger muss wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ins Gefängnis, seine Frau kommt mit Bewährungsstrafe davon.  

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. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 33 Jahre alten Angeklagten und seine gleichaltrige ehemalige Lebensgefährtin wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Die Frau erhielt eine Geldstrafe von 5700 Euro (95 Tagessätze à 60 Euro). Gegen den Mann wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verhängt.

Bei ihm kam zum Drogenbesitz unerlaubter Waffenbesitz hinzu. In die Strafe wurde außerdem ein Urteil vom Januar dieses Jahres einbezogen. Schwer wogen auch seine erheblichen, teils einschlägigen Vorstrafen.
Das Paar hatte in Bad Säckingen eine Parzelle ...

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