Maschinenpistole aufbewahrt: Gericht verhängt eine Geld- und eine Bewährungsstrafe
Im Prozess ums Aufbewahren und Abholen einer Kriegswaffe in Weil am Rhein verhängt das Schöffengericht eine Bewährungsstrafe an gegen den einen, eine Geldstrafe gegen den anderen Angeklagten.
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Der Besitz einer Maschinenpistole ist strafbar. Zwei Angeklagte standen deshalb vor Gericht. Foto: Boris Roessler
Mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe ging der Prozess gegen zwei Männer zu Ende, die in die Aufbewahrung und die Weitergabe einer Maschinenpistole (MP) verwickelt waren. Die Kriegswaffe hatte einem anderen Mann gehört, gegen den die Polizei wegen Drogengeschäften ermittelt hatte. Die ...