Masern-Impfpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht billigt die Impfpflicht gegen Masern in Kitas und Schulen endgültig - und lehnt mehrere Beschwerden ab. Der Schutz vulnerabler Menschen geht vor.
Foto: Tom Weller (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Die Impfpflicht und das damit verbundene Verbot einer Betreuung im Fall der Verweigerung sei zum Schutz der Bevölkerung vor der ansteckenden Viruskrankheit "im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich", erklärte das Gericht in seinem am ...