Maß der Notwehr ist überschritten

Das Landgericht ahndet Totschlag mit einer Jugendstrafe.  

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MAHLBERG/FREIBURG. Die sechs Messerstiche, von denen einer das Herz eines 30-jährigen Mannes am Abend des 15. November 2011 auf der Bromergasse in Mahlberg tödlich traf, sind nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Zu diesem Ergebnis ist die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg nach zehn Verhandlungstagen am Mittwochabend gekommen. Sie hat den 20-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft war, kam auf freien Fuß.

"Was ist ein Menschenleben wert?", fragten die Angehörigen des Getöteten nach der Urteilsverkündung mit hörbarem Unverständnis über das geringe Strafmaß ihre Anwälte, die sie als Nebenkläger vertreten hatten. Sie hatten sich dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Berger angeschlossen, der Notwehr ausgeschlossen und wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert hatte.
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