Mehr als 34 000 Waffen sind registriert

Die Behörden haben nach der Novellierung des Waffengesetzes auch zum Mittel des Hausbesuchs bei rückmeldungsfaulen Waffenscheinbesitzern gegriffen.  

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Die Waffenbehörde ist als Kontrollinst... Kreisstadt abgegebenen Schusswaffen.   | Foto: Ulrich Reich
Die Waffenbehörde ist als Kontrollinstanz stärker in der Pflicht: Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps (links), mit Wolfgang Roll zuständiger Mitarbeiter der Stadt Oberkirch, mit einigen der 587 bei der Großen Kreisstadt abgegebenen Schusswaffen. Foto: Ulrich Reich

ORTENAU (obe). Tausende Lang- und Kurzwaffen, vom Karabiner aus dem Krieg bis zum schweren Revolver, sind seit der Verschärfung des Waffengesetzes nach dem Amoklauf von Winnenden im März 2009 freiwillig abgegeben. Zuständig sind die Großen Kreisstädte Offenburg, Lahr, Achern, Oberkirch und Kehl für ihre eigenen Stadtgebiete, das Landratsamt für alle übrigen Bürger. Die Behörden mussten einigen Bürgern auf den Zahn fühlen, die nicht, wie verlangt, Angaben zu Art und Aufbewahrung der Schusswaffen und Munition machten.

Seit der Gesetzesverschärfung ist es auch ohne konkreten Verdacht möglich, Waffenbesitzer zu kontrollieren. Auch nach Abgabe vieler Waffen bleibt die Dichte im Ortenaukreis recht hoch: Allein beim Landratsamt – die Behörde ist für 46 Gemeinden und Städte zuständig – sind noch 3 346 Waffenbesitzkarten-Inhaber erfasst, wohinter sich letztlich rund ...

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