Mehr Befugnisse für Polizei

Der Landtag hat die umstrittene Reform verabschiedet – Opposition stimmt dagegen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

. Die Polizei in Baden-Württemberg bekommt eine neue Arbeitsgrundlage und mehr Befugnisse. Das beschloss der Landtag am Mittwoch. Mit den Stimmen von Grünen und CDU brachte das Parlament eine Reform des Landespolizeigesetzes auf den Weg.

Nach dieser Fassung des bereits 2017 beschlossenen Gesetzes können Polizisten künftig etwa bei Großveranstaltungen, die sie für gefährlich halten, einfacher als bisher ohne konkreten Verdacht Personen kontrollieren und durchsuchen. Außerdem dürfen sie mit sogenannten Bodycams auch in Innenräumen wie Wohnungen oder Geschäften filmen.

Vorgelegt hatte die Novelle Innenminister Thomas Strobl (CDU). Alle drei Oppositionsfraktionen sprachen sich gegen das Vorhaben aus. Das Gesetz sei in Teilen verfassungswidrig, rügten Abgeordnete von SPD, AfD und FDP in der Debatte.

Die Reform war bereits zuvor umstritten. Bei der Aussprache vor der endgültigen Abstimmung im Landtag griffen Vertreter der Opposition Strobl und die Regierungsfraktionen hart an. SPD-Innenpolitiker Sascha Binder sah in den Regelungen ein "Signal, mit dem die Polizei im Einsatz nichts anfangen kann". Zudem verstießen Teile gegen Grundgesetz und EU-Recht. Zwar sei auch die SPD für den Einsatz der Bodycam, doch für den Einsatz in Wohnungen müsse erst der Bundestag das Grundgesetz ändern.

Von "nahezu anlasslosen Kontroll- und Durchsuchungsbefugnissen für die Polizei" sprach der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann. "Was die Polizei wirklich braucht, sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal." Daniel Rottmann (AfD) erklärte: "Die Vorlage trägt die Handschrift der Unvereinbarkeit von Weltbild und Politik der Regierungsfraktionen."

Abgeordnete von Grünen und CDU dagegen verteidigten die Novelle. Es gehe lediglich um "einige wenige neue Eingriffsmöglichkeiten", sagte Hans-Ulrich Sckerl (Grüne). Verfassungsrechtliche Bedenken habe man geprüft und ausgeräumt. Thomas Blenke (CDU) meinte: "Die Opposition entscheidet sich für die Bedenkenträger, die CDU steht für Opferschutz." Strobl erinnerte zudem daran, dass etwa ein Drittel der verletzten Polizisten in geschlossenen Räumen angegriffen würden. "Wie wollen wir erklären, dass die Bodycam gerade dort ausgeschaltet werden muss, wo sie zum Schutz von Polizisten, aber auch von Frauen und Kindern eingesetzt werden müsste?", fragte Strobl ins Plenum. Die Deutsche Polizeigewerkschaft nannte die Bodycam ein "Erfolgsmodell".

Schon das erste Gesetz hatte der Polizei Ende 2017 mehr Kompetenzen gegeben. Dazu zählen die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben für sogenannte Gefährder sowie deren Kontrolle durch die elektronische Fußfessel. Der Einsatz von Bodycams wurde damals bereits erlaubt – allerdings nur außerhalb von geschlossenen Räumen.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel