Messerfund im Gericht

Staatsanwalt beantragt Höchststrafe im Prozess gegen einen 19-jährigen Messerstecher.  

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Im Prozess gegen den 19-jährigen Angeklagten, der in der Nacht zum 26. Dezember 2000 einen 17-jährigen Fußballkameraden mit einem Messerstich tödlich verletzt hat, beantragte der Staatsanwalt gestern nach Jugendstrafrecht die Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsentzug. Er sah es für erwiesen an, dass der Angeklagte damals mit Tötungsabsicht zugestochen habe. Der Verteidiger erreichte die Aussetzung der Verhandlung bis zum kommenden Mittwoch.

Die Anklage hatte dem 19-Jährigen Totschlag und versuchten Mord vorgeworfen. Nach der sechstägigen Beweisaufnahme und der Anhörung des psychiatrischen Gutachters war der Staatsanwalt zu dem ...

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