Messerstich wird nicht geahndet
Für andere Delikte dennoch zwölf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung / Führerscheinsperre und viele Auflagen.
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LÖFFINGEN. Am Ende der Verhandlung zückte der Justizvollzugsbeamte einen Schlüssel und ging vor dem Angeklagten in die Knie. Als freier Mann verließ der 27-jährige, aus Russland stammende Mann das Amtsgericht Titisee-Neustadt, das er mit Fußfessel unter Bewachung dreier Beamter betreten hatte. Sein Geständnis und seine Reue, veranlassten Richterin Ulrike Schrage eine gute Sozialprognose zu diagnostizieren.
Lückenlos klärte sich im Zuge der Verhandlung die Messerstecherei in Löffingen auf, die im Juli vergangenen Jahres passiert ist und für viel Gesprächsstoff gesorgt hat. Damals war der Angeklagte mit einem lebensgefährlichen Messerstich per Hubschrauber zur Notoperation in die Uniklinik Freiburg gebracht worden. Man hatte ihn nachts auf der Straße ...