EU-Gericht hält Bußgeld und Auflagen wegen Missbrauchs der Marktmacht für gerechtfertigt.
LUXEMBURG. Die EU-Kommission hat Microsoft zu Recht wegen Missbrauchs seiner Marktmacht gerügt und strenge Auflagen verhängt. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Europäischen Gerichts kann Microsoft binnen zwei Monaten Rechtsmittel beim ...