Das Landgericht Berlin urteilt, dass auch bei einer ordentlichen Kündigung der Ausgleich eines Zahlungsrückstands heilende Wirkung haben kann. Damit hat es sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshof gestellt.
Es ist schon erläutert worden, dass Mieter, denen wegen Zahlungsrückstand gekündigt wurde, zumindest einmalig durch Ausgleich des ...