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Mieter müssen keine Ewigkeit warten

  • Sa, 11. Oktober 2008
    Haus & Garten

Verjährungs- und Ausschlussfristen im Mietrecht: Ansprüche sind rechtzeitig gerichtlich geltend zu machen

BILDKINDER  | Foto: dpa
BILDKINDER Foto: dpa
Der Verlust von Rechtsansprüchen des Vermieters oder Mieters spielt in der mietrechtlichen Praxis eine entscheidende Rolle. Zu beachten sind verschiedene Verjährungsfristen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beläuft sich auf drei Jahre. Die Frist gilt beispielsweise für den ...

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