MIT GEWINN LEBEN: Klauseln nicht verstecken

Kündigungsverzicht muss klar und deutlich sein .
Grundsätzlich besteht für einen Mieter in einem unbefristeten Mietverhältnis immer das Recht, die Wohnung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Es ist aber inzwischen ständige Rechtsprechung, dass es ...