Mit Lügen der Freiheit beraubt

Drei Bewährungsstrafen / Nachteil für Vergewaltigungsopfer.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Ein schaler Nachgeschmack bleibt. Dabei verlief der Prozess vor dem Freiburger Amtsgericht am Dienstag vor allem sehr überschaubar, auch wenn die angezeigten und verhandelten Taten einigermaßen verwirrlich angelegt waren: Eine behauptete Vergewaltigung mit dem einzigen Zweck, einen lästigen Zeitgenossen und dessen Kumpel für einige Zeit hinter Gitter zu bringen, war Ausgangspunkt für ein Gerichtsverfahren, das auch aus aktuellem Anlass nachdenklich stimmt.

Was nämlich ist dran an einer Anzeige wegen Vergewaltigung? Wo ist Skepsis angebracht, wo nicht? Tatsächlich aber haben die drei Angeklagten, eine junge Frau und zwei Männer, mit ihrer vor etwa einem Jahr gemeinschaftlich geplanten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel