Mit Testament Frieden stiften
Erbengemeinschaften bergen hohes Konfliktpotenzial.
Monika Hillemacher & dpa
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Die Eltern meinten es gut: Im Todesfall sollten ihre drei Kinder die Immobilien gemeinsam erben. Die Geschwister fanden sich in einer Erbengemeinschaft wieder – und das gab schnell Streit. Kein Wunder, denn Erbengemeinschaften bergen enormes Konfliktpotenzial.
Klare Festlegungen, wer nach dem Tod was erbt, können viel Streit verhindern. Hat der Erblasser kein Testament gemacht hat und gilt deshalb die gesetzliche Erbfolge, oder hat er mehrere Erben eingesetzt, entsteht laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, Paragraf 1922) eine ...