Im Prozess wegen räuberischer Erpressung gegen ein Mitglied einer Rockergruppe hat sich das Blatt gewendet. Das Gericht hegt erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen.
Die Strafkammer des Freiburger Landgerichts hat nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden und einen 44-jährigen Deutschen in allen gravierenden Anklagepunkten freigesprochen. Allein die Unterschlagung eines Spieltisches, um ...