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Bei der gesplitteten Abwassergebühr ist das Selbstauskunftsverfahren keine behördliche Schikane.
LAHR. Drei Tage vor dem offiziellen Ende des sogenannten Selbstauskunftverfahrens haben erst rund zwei Drittel der Grundstückseigentümer die Möglichkeit genutzt, Korrekturen am amtlichen Bescheid zur künftigen gesplitteten Abwassergebühr vorzunehmen. Dieter Singler, Abteilungsleiter in der Stadtkämmerei, geht aber davon aus, dass zum Ende der Ferienzeit noch zahlreiche Bürger eine Rückmeldung geben.
Rund 10 000 Bögen hatte die Stadtverwaltung an Eigentümer verschickt, um von diesen Auskunft über den Versiegelungsgrad ihrer Grundstücke zu ...