Der Vorwurf wiegt schwer: Die Leitung einer Pflegeeinrichtung soll die Bezahlung für Leistungen selbst eingesteckt haben. Das beschäftigt nicht nur den Träger, sondern auch die Staatsanwaltschaft.
Der Bedarf an Angeboten zur Betreuung und Pflege von älteren Menschen ist enorm. Einrichtungen, die mit ihren Leistungen einen guten Ruf haben, werden entsprechend stark nachgefragt. Ihnen wird auch ein hoher Grad an Vertrauen entgegengebracht. Um so größer fällt die Enttäuschung, ja Bestürzung aus, wenn es zu ...