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Arbeitsrecht

Müssen Arbeitnehmer ihren Impfstatus offenbaren?

Kurt Höllwarth
  • Fr, 09. Juli 2021, 17:21 Uhr
    Wirtschaft

Befragungen zum persönlichen Impfstatus sind nicht zulässig. Das Arbeitsrecht lässt nur im Gesundheitswesen die Erfassung von personenbezogenen Daten über den Impfstatus von Beschäftigten zu.

Eine Befragung zum persönlichen Impfstatus ist nur im Gesundheitswesen erlaubt.   | Foto: Ralf Hirschberger
Eine Befragung zum persönlichen Impfstatus ist nur im Gesundheitswesen erlaubt. Foto: Ralf Hirschberger
Der Fall: Der Chef eines (erfundenen) Betriebs verteilt an seine Beschäftigten einen Fragebogen zur Corona-Impfung. Die Beantwortung sei freiwillig. ...

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