Arbeitsrecht

Müssen Arbeitnehmer ihren Impfstatus offenbaren?

Befragungen zum persönlichen Impfstatus sind nicht zulässig. Das Arbeitsrecht lässt nur im Gesundheitswesen die Erfassung von personenbezogenen Daten über den Impfstatus von Beschäftigten zu.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eine Befragung zum persönlichen Impfstatus ist nur im Gesundheitswesen erlaubt.   | Foto: Ralf Hirschberger
Eine Befragung zum persönlichen Impfstatus ist nur im Gesundheitswesen erlaubt. Foto: Ralf Hirschberger
Der Fall: Der Chef eines (erfundenen) Betriebs verteilt an seine Beschäftigten einen Fragebogen zur Corona-Impfung. Die Beantwortung sei freiwillig. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel