Seit Langem ist anerkannt, dass Klauseln, nach denen Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Lehrgangskosten verpflichtet sind, zulässig sind. Solche Klauseln werden jedoch streng überprüft.
Berufliche Weiterbildung ist wichtiger denn je. Foto: Christin Klose (dpa)
Seit Langem ist anerkannt, dass Klauseln, nach denen Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Vergütungs- und Lehrgangskosten verpflichtet ...