Muss der deutsche Steuerzahler die Atomkonzerne entschädigen?

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag im Streit um den vor knapp sechs Jahren beschlossenen Ausstieg aus der Kernkraft ein wegweisendes Urteil.  

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Das Akw Krümmel ging 2011 vom Netz.  | Foto: dpa
Das Akw Krümmel ging 2011 vom Netz. Foto: dpa
KARLSRUHE. Es geht um enttäuschtes Vertrauen, um geheime Verhandlungen und Milliardenforderungen an den deutschen Fiskus – knapp sechs Jahre nach dem Schock von Fukushima urteilt das Bundesverfassungsgericht am kommenden Dienstag über die Kehrtwende in der deutschen Atompolitik. Drei Stromkonzerne fordern Schadenersatz vom Staat.
Worum geht es bei der
juristischen Auseinandersetzung?
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