Mehrere Verbände stellen die Verfassungsmäßigkeit der neuen baden-württembergischen Grundsteuer B in Frage. Diese soll ab 2025 gelten. Eine erste Klage ist eingereicht, weitere sollen folgen.
Bis über die Musterklage rechtskräftig entschieden sei, sollten die Finanzämter Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig erlassen, fordern der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Eigentümerverbände Haus & Grund Baden und Württemberg sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg in einer gemeinsamen ...