Aktion Weihnachtswunsch

Nach langem Arbeitsleben bleibt einer Freiburgerin im Alter nur ein Taschengeld

Mit Ende 70 hat Thea Z.* viel geleistet: Hinter ihr liegt ein langes Arbeitsleben, außerdem hat sie allein ihren Sohn mit Behinderung aufgezogen. Im Pflegeheim bleibt ihr nun nur ein Taschengeld.  

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Immer aufs Geld schauen zu müssen, kann sehr belastend sein.  | Foto: Federico Gambarini (dpa)
Immer aufs Geld schauen zu müssen, kann sehr belastend sein. Foto: Federico Gambarini (dpa)

Neulich hat Thea Z. an einen Verwandten geschrieben: Sie braucht neue Winterschuhe. Sie bat ihn, ihr etwas Geld zu schicken. Auch sonst könnte sie neue Kleidung brauchen. Aber das alles erzählt sie nur nebenbei – denn Thea Z. ist keine, die sich beklagt. Ganz im Gegenteil: Sie betont immer wieder, wie froh sie ist, dass sich ein großes Problem der vergangenen Monate für sie nun endlich gelöst hat. Nach einer für sie qualvollen Zeit in einem Doppelzimmer eines Pflegeheims konnte sie in eine andere Einrichtung umziehen – in ein Einzelzimmer.

Die Zeit im Doppelzimmer war für sie eine Tortur. Ihre Zimmernachbarin hatte Demenz, und Thea Z. hatte das Gefühl, überhaupt kein eigenes Leben mehr zu haben. Alle, die sie kennen, seien entsetzt darüber gewesen, wie sie lebte und wie schlecht es ihr ging, erzählt sie. Zeitweise sah sie keinen Ausweg mehr, dann half ihr zum Glück ihr Betreuer. Die Pflegekräfte hätten ihr nur immer wieder gesagt: "Ein Einzelzimmer können Sie sich doch nicht leisten." Ihr Betreuer konnte ihr letztlich ein anderes Pflegeheim vermitteln, in dem sie sich sehr wohl fühlt. In Baden-Württemberg sollen zumindest neu gebaute Pflegeheime eigentlich nur noch Einzelzimmer anbieten, doch in den älteren gibt es noch Doppelzimmer. Sozialhilfeträger übernehmen in der Regel immer nur die Mindestkosten.

Die Arbeit als Fachverkäuferin war anstrengend – aber schlecht bezahlt

Seitdem Thea Z. nach einem Klinikaufenthalt nicht mehr allein zurechtkommt, ist sie abhängig vom Sozialamt geworden. Ihre kleine Rente reicht bei weitem nicht für die Pflegekosten. Nun bleibt ihr nur die in solchen Fällen übliche Taschengeldpauschale von derzeit rund 180 Euro im Monat. Damit muss alles bezahlt werden, egal ob es Zuzahlungen für Medikamente sind, die Kosten für Shampoo oder Zahnpasta, Cafébesuche oder Kleidung. Auch davor hat Thea Z. nie üppig gelebt: Bis zur Rente hat sie ihr Leben lang als Fachverkäuferin gearbeitet. Es waren lange und anstrengende Arbeitstage, und sie hat wenig verdient. Doch sie liebte ihren Beruf, vor allem die vielen Kontakte: "Ich mag es, mit Menschen zusammen zu sein, das ist meine Art", sagt sie. Noch Jahre später erzählten ihr Kundinnen und Kunden, die sie zufällig traf, wie sehr sie sie beim Einkaufen vermissen. Fast immer hat sie in Vollzeit gearbeitet, nur die ersten Jahre nach der Geburt ihres Sohnes war sie in Teilzeit. Neben ihrer Arbeit war – und bleibt – ihr Sohn ihr wichtigster Lebensinhalt: Er wurde mit schweren Behinderungen geboren, und Thea Z. tat alles, um ihn bestmöglich zu fördern.

Die Kosten für ein Behandlungszentrum in einer anderen Stadt sparte sie sich von ihrem kleinen Gehalt zusammen. "Mein Sohn ist meine große Liebe", sagt sie. Vor einigen Jahren zog er in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, die Umstellung fiel Thea Z. damals sehr schwer: "Ich saß plötzlich allein daheim und hatte keine Aufgabe mehr." Doch ihr Sohn fühlt sich wohl in seinem neuen Zuhause, und er ist nun gut versorgt und nicht mehr von ihr abhängig. Das ist für sie das Wichtigste.

Der Vater des Sohnes hatte sich früh von ihr getrennt, seitdem hatte sie immer alles allein hinkriegen müssen. Auch ihre Jugend war alles andere als einfach: Ihr Vater war Alkoholiker, ihre Kindheit war geprägt von Angst, weil er ständig durchdrehte. An ihrer Mutter und ihren Geschwistern hing sie sehr, aber inzwischen sind alle gestorben. Thea Z. hat nicht vor aufzugeben: "Mich kriegt man nicht so schnell klein", betont sie. Seitdem sie in das andere Pflegeheim umziehen konnte, hat sie wieder neue Energie. Aber das Geld bleibt trotzdem sehr knapp.

*Name geändert

Spendenkonto: Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, IBAN: DE77680501010002399506, BIC: FRSPDE66XXX. Stichwort "Aktion Weihnachtswunsch". Spenden fließen in einen Topf, aus dem Zuschüsse verteilt werden (keine Sachspendenvermittlung). Online: mehr.bz/aww-spende.

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Schlagworte: Thea Z.

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