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Nach zwölf Jahren soll Schluss sein

Wulf Rüskamp
  • Mi, 23. Januar 2002
    Bildung & Wissen

     

Hochschulrahmengesetz befristet Zeitarbeit an Universitäten / Kritiker fürchten das Aus für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Es gibt Alarmrufe zuhauf: Das angekündigte neue Hochschulrahmengesetz des Bundes bedeute für viele Nachwuchswissenschaftler den Abstieg in die Arbeitslosigkeit. Andere wiegeln ab: Hier werde nur Wildwuchs im Umgang mit Zeitarbeitsplätzen beschnitten. Aus den Personalabteilungen der Hochschulen ist dazu noch wenig zu hören. Denn Näheres regelt ein Landesgesetz, das in Baden-Württemberg noch nicht zur Diskussion steht. Ist die Aufregung um den akademischen Mittelbau der Hochschulen ein Sturm im Wasserglas?

Wissenschaftliche Hilfskraft, Wissenschaftlicher Assistent oder Privatdozent: Das sind keine Berufe sondern Arbeitsstellen auf Zeit. Und zwar solche, die zumeist nur annimmt, wer die Wissenschaft zum Beruf machen will. Für eine solche Durchgangsstation, die der Gesetzgeber als Teil der Weiterqualifikation begreift, ist an den Hochschulen ein befristetes Arbeitsverhältnis sinnvoll.
Das bezweifelt niemand - auch ...

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