Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz im Eilverfahren
Der Bundestag will am Mittwoch das Infektionsschutzgesetz rechtsstaatlich nachbessern. So sollen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gerichtsfest werden.
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes listet 17 typische Maßnahmen auf, die die Länder anordnen können: von der Maskenpflicht bis zur Schließung von Restaurants. Foto: Arne Dedert (dpa)
Mit einem politischen Kraftakt soll das Infektionsschutzgesetz am Mittwoch überarbeitet werden. Mittags will der Bundestag das Gesetz beschließen. Am Nachmittag soll der Bundesrat zustimmen, anschließend der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Eine derartige Hochgeschwindigkeits-Gesetzgebung gab es zuletzt im März am Anfang der ...