Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen erschwert und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2011 kassiert.
Das Bundesarbeitsgericht hatte eine mehrfache grundlose Befristung erlaubt, wenn ein Abstand von jeweils mindestens drei Jahren zum Vorvertrag gewahrt ist. Damit habe das BAG aber ...