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Nach Urteil des Bundessozialgerichts

Nachzahlungen für Grenzgänger

Barbara Schmidt
  • Sa, 26. November 2022, 19:00 Uhr
    Wirtschaft

Wer in Deutschland arbeitet, aber in Frankreich wohnt, bekommt Nachzahlungen auf bereits erhaltenes Kurzarbeitergeld. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg hin.

  | Foto: Jens Büttner (dpa)
Foto: Jens Büttner (dpa)
Wer in Deutschland arbeitet, aber in Frankreich wohnt, bekommt ...

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