Ortenaukreis

Nächtliche Sieg-Heil-Rufe in Offenburg – Polizei ermittelt

Braunschweig, München und andere deutsche Städte: Dass Menschen – oftmals junge Männer – "Sieg Heil"-Rufe brüllen, ist leider kein Einzelfall mehr. Nun gab es auch einen Fall in Offenburg.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eine Fachinspektion der Kriminalpolize...Ermittlungen aufgenommen. (Symbolbild)  | Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Eine Fachinspektion der Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. (Symbolbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Die Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam gemacht, hat das Bündnis "Aufstehen gegen Rassismus Offenburg". Es teilt auf seiner Homepage ein Video, das Männer dabei zeigt, wie sie nachts gemeinsam "Sieg Heil!" brüllen. Das Video sei in der Nacht vom 8. auf den 9. Juni "vor einem rechten Szene-Treff" aufgenommen worden, "in dem regelmäßig Rechtsextreme, Neonazis und AfD-Funktionäre verkehren", erläutert das Bündnis.

Zu sehen ist, dass einer der Männer zu den Rufen den rechten Arm in den Himmel reckt – das Bündnis deutet das als "Hitlergruß – mitten in der Nacht, mitten in der Stadt". Zur Verfügung gestellt worden sei dem "Aufstehen gegen Rassismus Offenburg" das Video durch Anwohner.

Das Bündnis hat den Fall zur Anzeige gebracht, heißt es auf der Homepage. Eine Fachinspektion der Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, bestätigt das Polizeipräsidium Offenburg auf Nachfrage der Badischen Zeitung. Denn das Brüllen dieser Parole in der Öffentlichkeit ist ein Straftatbestand nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch. Sie fällt unter das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zu diesen zählt auch die NSDAP. Auch Parolen und Grußformen werden in dem Paragrafen explizit unter solchen Kennzeichen aufgezählt. Bestraft werden kann die Verwendung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe.

Der vom Bündnis "Aufstehen gegen Rassismus" genannte Fall ist bislang der einzig bekannte in Offenburg, gab das Polizeipräsidium Auskunft.

Zeitungsartikel herunterladen Fehler melden

Weitere Artikel