Selbstbestimmung

Namen und Geschlechtseintrag ändern: Wie das Selbstbestimmungsgesetz am Hochrhein genutzt wird

BZ-Abo Seit November ist es deutlich einfacher, Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Auch am Hochrhein wird davon Gebrauch gemacht – wenn auch unterschiedlich stark. Die Zahlen im Überblick.  

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Am 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Deutschland in Kraft getreten. Es regelt, dass trans-, inter- und nonbinären Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag leichter ändern lassen können. Auch am Hochrhein haben ...

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Schlagworte: Lorena Bäumle, Nicole Böcker, Standesamtsleiterin Nicole Böcker

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